Mitgliedsbeitrag
Der Verein finanziert sich über Sponsoren, Spenden und die Jahresbeiträge der Mitglieder. Die Mitgliederversammlung beschließt über die Art und Höhe der Beträge.
Durch die Mitgliederversammlung wurde hierzu Folgendes festgelegt:
- Eine einmalige Aufnahmegebühr wird nicht erhoben.
- Es wird lediglich ein Mindestjahresbeitrag vorgegeben. Dieser beträgt für natürliche Personen 36 Euro und für juristische Personen 100 Euro.
- Auf freiwilliger Basis kann von Mitgliedern auch ein höherer Jahresbeitrag geleistet werden. Dieser wird auf dem Mitgliedsantrag angegeben, kann aber jederzeit für zukünftige Kalenderjahre neu gewählt werden.
- Der Jahresbeitrag wird nach Möglichkeit per Einzugsermächtigung eingezogen, um Verwaltungskosten im Verein zu minimieren. Alternativ ist jedoch auch die Zahlung per Überweisung möglich.
- Der Jahresbeitrag ist immer am Anfang eines Kalenderjahres für das komplette Jahr zu zahlen.
- Von neuen Mitgliedern ist auch im ersten anteiligen Kalenderjahr der volle Jahresbeitrag zu leisten. Er wird mit Eintritt in den Verein fällig.
- Ausscheidende Mitglieder haben bei unterjährigem Ausscheiden keinen Anspruch auf Auszahlung eines anteiligen Jahresbeitrags.
Übrigens sind die Mitgliedsbeiträge sowie Spenden an den Verein gemäß Bescheinigung des Finanzamts steuerlich absetzbar.